Schwerpunkt

Arbeitsrecht

Kompetente Begleitung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – in der Beratung, bei Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Rechtsgebiete

So unterstützen wir Sie

Sie waren noch nie bei einer Anwältin oder einem Anwalt? So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab.

  1. Anliegen schildern Sie erzählen uns kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder persönlich.
  2. Situation klären Wir prüfen Ihre Unterlagen, behalten die Fristen im Blick und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.
  3. Weg festlegen Gemeinsam entscheiden wir, welcher Weg sinnvoll ist – und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
  4. Für Sie handeln Wir verhandeln, schreiben für Sie und vertreten Sie, wenn nötig, vor Gericht.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein erstes Beratungsgespräch?

Die Vergütung für das erste Beratungsgespräch vereinbaren wir vorab mit Ihnen. So wissen Sie schon vor dem Gespräch, womit Sie rechnen müssen. Was danach auf Sie zukommen kann, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir weiter tätig werden.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten – je nach Vertrag und Rechtsgebiet, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten zum ersten Gespräch mit; wir fragen die Deckung gern für Sie an.

Ich habe wenig Geld – bekomme ich trotzdem anwaltliche Hilfe?

Ja. Für die Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens gibt es Beratungshilfe, für ein Gerichtsverfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Ob Sie sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Die Antragsformulare finden Sie unter Downloads.

Gelten in einzelnen Rechtsgebieten Besonderheiten?

Ja. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt (mehr unter Kündigung). Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben, muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel auch Ihre Anwaltskosten ersetzen (mehr unter Verkehrsrecht). Wie sich die Kosten einer Scheidung berechnen, lesen Sie unter Scheidung.