Downloads

Hier finden Sie Formulare und Fragebögen zum Herunterladen. Es handelt sich jeweils um ausfüllbare PDF-Dateien.

Formulare der Kanzlei

Vollmachten und Erklärungen zum Ausfüllen am Computer. Bitte drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie sie.

Fragebögen für den Notar

Mit diesen Fragebögen können Sie uns die Angaben für den Entwurf einer notariellen Urkunde bequem übermitteln. Füllen Sie sie am Computer aus, zum Beispiel mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader, oder drucken Sie sie aus. Senden Sie den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post an uns oder bringen Sie ihn zu einem Termin mit.

Haus und Grundstück

Vorsorgen

Unternehmen

Bitte beachten Sie: E-Mails werden in der Regel unverschlüsselt übertragen. Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen des Notars.

Amtliche Formulare

Für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind amtliche Formulare vorgeschrieben, die regelmäßig aktualisiert werden. Wir verlinken deshalb direkt auf die aktuelle Fassung bei der herausgebenden Stelle. Die Anträge lassen sich dort teilweise auch online ausfüllen.

Schlichtungsverfahren bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler

Wurden Sie in Niedersachsen ärztlich behandelt und vermuten einen Behandlungsfehler, kann die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen Ihren Fall prüfen. Für Patientinnen und Patienten ist das Verfahren gebührenfrei. Mehr dazu unter Medizinrecht.

  1. Formulare ausfüllen: Für den Antrag brauchen Sie diese beiden Formulare der Ärztekammer. Sie können sie am Computer ausfüllen; nach Angaben der Ärztekammer darf auch die Unterschrift grundsätzlich eingetippt werden.
  2. Online einreichen: Legen Sie auf der Plattform der Ärztekammer ein Benutzerkonto an und laden Sie die ausgefüllten Formulare dort hoch. Das ist der empfohlene Weg – per Post ist ein Antrag nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Sprechen Sie das dann bitte vorher mit der Schlichtungsstelle ab.Zum Online-Antrag
  3. Begutachtung abwarten: Die Schlichtungsstelle holt die Zustimmung der Ärztin, des Arztes oder der Klinik ein, fordert die Behandlungsunterlagen an und lässt ein Gutachten erstellen. Das dauert in der Regel mehrere Monate. Den Ablauf erklärt der Flyer der Schlichtungsstelle (PDF).

Wir prüfen gern, ob sich ein Schlichtungsverfahren in Ihrem Fall eignet, stellen den Antrag auf Wunsch für Sie und begleiten Sie durch das Verfahren. Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht: Ralf Klingeberg und Wilhelm Lohrengel.